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   BGH, 13.01.1960 - 2 StR 456/59   

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https://dejure.org/1960,5502
BGH, 13.01.1960 - 2 StR 456/59 (https://dejure.org/1960,5502)
BGH, Entscheidung vom 13.01.1960 - 2 StR 456/59 (https://dejure.org/1960,5502)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 1960 - 2 StR 456/59 (https://dejure.org/1960,5502)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der Darlegung von Revisionsgründen im Strafprozess - Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Totschlags

 
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  • BGH, 25.07.1952 - 1 StR 272/52

    Anforderungen an einen niedrigen Beweggrund - Nach allgemeiner sittlicher Wertung

    Auszug aus BGH, 13.01.1960 - 2 StR 456/59
    Derartige Motive sind an sich "niedrige Beweggründe" im Sinne des § 211 Abs. 2 StGB (BGHSt 3, 132).
  • BGH, 14.10.1954 - 4 StR 362/54
    Auszug aus BGH, 13.01.1960 - 2 StR 456/59
    Eine Verurteilung wegen Mordes setzt aber voraus, daß sich der Täter dieser besonderen Merkmale im Zeitpunkt der Tat nachweislich bewußt gewesen ist (BGHSt 6, 329, 332) [BGH 14.10.1954 - 4 StR 362/54]; dies hat das Schwurgericht jedoch ausdrücklich verneint.
  • BGH, 07.06.1956 - 3 StR 136/56

    Verwertbarkeit von in einem ärztlichen Gutachten festgestellten Tatsachen ohne

    Auszug aus BGH, 13.01.1960 - 2 StR 456/59
    Die Verfahrensrüge, der Sachverständige habe sein Gutachten auf eigene Ermittlungen gestützt und dabei Personen befragt, die in der Hauptverhandlung nicht als Zeugen gehört wurden, greift nicht durch, Eine vorbereitende Befragung ist zulässig (BGHSt 9, 292, 296) [BGH 07.06.1956 - 3 StR 136/56].
  • BGH, 08.04.1957 - GSSt 3/56

    Berücksichtigung außertatbestandsmäßiger Schadensfolgen

    Auszug aus BGH, 13.01.1960 - 2 StR 456/59
    Andererseits durfte das Schwurgericht die dem Angeklagten zwar nicht nachweislich bewußten, aber trotzdem vorhandenen Beweggründe strafschärfend berücksichtigen, und zwar als einen besonderen Umstand, der über den allgemeinen Unrechtsgehalt der vorsätzlich begangenen Tat hinausgeht; denn "Vorwerfbarkeit im Bereich der Strafzumessung bedeutet nicht immer notwendig genau dasselbe, wie im Bereich der Verwirklichung des gesetzlichen Straftatbestandes" (BGHSt 10, 259, 265) [BGH 08.04.1957 - GSSt - 3/56].
  • BGH, 05.06.1951 - 2 StR 170/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.01.1960 - 2 StR 456/59
    Das Schwurgericht hat ohne Rechtsirrtum eine erhebliche eigene Schuld des Angeklagten an der Auseinandersetzung mit dem Getöteten festgestellt und die vorliegenden anderen mildernden Umstände im Rahmen seiner freien Entscheidungsbefugnis (BGHSt 1, 203, 205) [BGH 05.06.1951 - 2 StR 170/51] nicht als ausreichend angesehen, um eine Gefängnisstrafe zu rechtfertigen.
  • BGH, 05.01.1954 - 2 StR 462/53

    Teilnahme an der Erschiessung von etwa 1000 Juden in Stanislau zur 'Vergeltung'

    Auszug aus BGH, 13.01.1960 - 2 StR 456/59
    Die Entscheidung darüber, ob dem Angeklagten die bürgerlichen Ehrenrechte abzuerkennen sind, liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters (BGHSt 5, 198).
  • RG, 03.10.1913 - II 809/13

    Darf bei einer Einnahme des Augenscheins durch das erkennende Gericht der

    Auszug aus BGH, 13.01.1960 - 2 StR 456/59
    Der Grundsatz des § 169 GVG findet bei Augenscheinseinnahmen und Zeugenvernehmungen am Tatort in den gegebenen Verhältnissen seine natürliche Schranke (RGSt 47, 322; 52, 137).
  • RG, 05.02.1918 - V 34/18

    Unter welchen Voraussetzungen sind Beschränkungen der Öffentlichkeit des

    Auszug aus BGH, 13.01.1960 - 2 StR 456/59
    Der Grundsatz des § 169 GVG findet bei Augenscheinseinnahmen und Zeugenvernehmungen am Tatort in den gegebenen Verhältnissen seine natürliche Schranke (RGSt 47, 322; 52, 137).
  • RG, 07.04.1927 - III 183/27

    Bedeutung und Grenzen der Berichterstattung nach § 324 Abs. 1 StPO. Ist sie ein

    Auszug aus BGH, 13.01.1960 - 2 StR 456/59
    Diese Eigenschaft erlangen einzelne Aktenteile erst dadurch, daß ein Verfahrensbeteiligter sie bezeichnet (RGSt 61, 287 f; BayObLG in NJW 1952, 1106).
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